Patientenrelevanter Zusatznutzen

Nicht nur gleich gut wie, sondern besser als…

Um die Zulassung in Deutschland zu erhalten, muss jedes Medikament Wirksamkeit, Sicherheit und Produktqualität nachweisen. Die Wirksamkeit und Sicherheit wird im Allgemeinen durch klinische Vergleichsstudien belegt, häufig gegenüber Placebo oder Substanzen der gleichen Wirkstoffklasse. Non-inferiority, also Nichtunterlegenheit, ist ein anerkanntes und häufig benutztes Konzept.

Mit AMNOG müssen Hersteller, die mit einer neuen Arznei auf dem deutschen Markt einen attraktiven Preis erzielen möchten, umdenken und ein „Mehr“ an „Etwas“ nachweisen. Zudem erhält die Bestimmung des „richtigen“ Vergleiches eine sehr hohe Bedeutung.

Nachweis des Patientenrelevanten Zusatznutzen

  • Der Zusatznutzen wird in folgende vier Bereiche untergliedert: Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Sicherheit.

Naturgemäß kommen je nach Indikation und Produkt bei Morbidität, Nebenwirkungen und manchmal auch Lebensqualität möglicherweise ganz unterschiedliche Parameter in Betracht.

Die Parameter sollten idealerweise in randomisierten verblindeten Studien als signifikantes Delta gemessen worden sein. Das bedeutet aber auch, dass eine Studie mitunter  „keinen Zusatznutzen“ als Ergebnis haben kann.

Dabei kann es passieren, dass die IQWIG die vom einreichenden Unternehmen gewählten Parameter oder die Operationalisierung dieser Parameter nicht akzeptiert.

Für neu zu entwickelnde Medikamente gilt es also bereits vor Beginn der klinischen Studien mit der Behörde zu klären, welche Parameter von ihr als aussagekräftig für die Vergabe eines patientenrelevanten Zusatznutzens anerkannt werden.

  • Patientenrelevanz erfordert, dass die getesteten Parameter direkte Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Patienten haben und von diesem wahrgenommen und erfahren werden können.

Häufig benutzte Stellvertreterparameter wie Lipidwerte, Blutdruckwerte, Tumoransprechrate, Infektionslastwerte u.ä. gelten als Surrogatparameter, - „Ersatzparameter“ -  und müssen vom Hersteller glaubhaft dahingehend validiert werden, dass für Patienten der damit verbundene Zusatznutzen in dieser Indikation (s.o.) direkt erfahrbar ist. So gilt es in bestimmten Fällen zum Beispiel nachzuweisen, dass die Senkung einer Viruslast sich in einem geringeren Auftreten von Erkrankungen der befallenen Organe wiederspiegelt.

Die Validierung der Surrogatparameter muss in Bezug auf jede einzelne Indikation des betroffenen Medikaments erfolgen. Die Verwendung von Surrogatparametern hat sich daher nur in wenigen Indikationen etabliert.

Bei Patientenrelevanz fordert IQWIG die Beschränkung auf die Daten der Patientenpopulation, für die auch die Zulassung erfolgt ist, nicht für die Daten der in der klinischen Studie erfassten Gesamtpopulation. So müssen bestehende Daten unter Umständen für die Erhebung des patientenrelevanten Zusatznutzens im Rahmen des AMNOG Verfahrens noch einmal neu aufbereitet werden.

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